Beitragsordnung
Rocking Dance Company Dingolfing e.V.
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Stand: 01.03.2008 |
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1 |
Zur Durchführung seiner Aufgaben erhebt die Rocking Dance Company Dingolfing
e.V. Beiträge und Aufnahmegebühren, die durch die Mitgliederversammlung
festgelegt werden (§ 8.6 RDC Satzung). |
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2 |
Aufnahmegebühr |
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3 |
Beiträge |
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3.2 |
Die Beitragshöhe beträgt monatlich für jede weitere Abteilung:
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3.3 |
Die Beitragshöhe für fördernde Mitglieder beträgt monatlich mindestens 2
Euro. Mit der |
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3.4 |
Außerordentliche Mitglieder, die über 18 Jahre alt sind, müssen einmal pro
Jahr den Nachweis erbringen, dass sie noch berechtigt sind, nur den
verminderten Beitrag zu bezahlen. |
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3.5 |
Die Beiträge werden vierteljährlich per Lastschrift abgebucht. |
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4 |
Mahnwesen |
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4.1 |
Bei Rücklastschriften wird das Mitglied durch den Kassier schriftlich
angemahnt. Dabei entsteht eine Bearbeitungsgebühr von 2 Euro, zuzüglich der
Rücklastschriftgebühr, die durch das Mitglied dann zusätzlich zum Beitrag zu
entrichten ist. |
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4.2 |
Werden der Beitrag und die anfallende Mahngebühr bis zum in der Mahnung angegebenen Termin nicht erstattet, kann die Vorstandschaft durch Beschluss die Mitgliedschaft mit sofortiger Wirkung beenden. (siehe § 5/5.4 RDC Satzung) |
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